|
6. |
Die Vereinsführung |
|
6.1. |
Die Vereinsführung setzt sich zusammen aus: |
|
6.1.1. |
Vorstand |
|
6.1.2. |
Turnrat |
|
6.2. |
Vorstand |
|
6.2.1. |
der 1. Vorsitzende |
|
6.2.2. |
der 2. Vorsitzende |
|
6.2.3. |
der Oberturnwart |
|
6.2.4. |
der Schriftführer |
|
6.2.5. |
der Kassenwart |
|
6.2.6. |
der Pressewart |
|
6.2.7. |
der Jugendwart |
|
6.2.8. |
Ehrenmitglieder, denen die Mitgliederversammlung Sitz und
Stimme zuerkannt hat |
|
6.3. |
Turnrat |
|
6.3.1. |
der Beisitzer für Aktive |
|
6.3.2. |
der Beisitzer für Inaktive |
|
6.3.3. |
der stellvertretende Schriftführer |
|
6.3.4. |
der stellvertretende Kassierer |
|
6.3.5. |
der Wanderwart |
|
6.3.6. |
der stellvertretende Wanderwart |
|
6.3.7. |
der Musikwart |
|
6.3.8. |
der stellvertretende Musikwart |
|
6.3.9. |
der Gerätewart |
|
6.3.10. |
der Männerturnwart |
|
6.3.11. |
der stellvertretende Männerturnwart |
|
6.3.12. |
die Frauenturnwartin |
|
6.3.13. |
die stellvertretende Frauenturnwartin |
|
6.3.14. |
der Volleyballwart |
|
6.3.15. |
der stellvertretende Volleyballwart |
|
6.3.16. |
die Tanz- und Gymnastikwartin |
|
6.3.17. |
die stellvertretende Tanz- und Gymnastikwartin |
|
6.3.18. |
der Leichtathletikwart |
|
6.3.19. |
der stellvertretende Leichtathletikwart |
|
6.4. |
Wahl und Beschlussfähigkeit |
|
6.4.1. |
Die Mitglieder des Vorstandes werden im zweijährigen
Turnus in der Jahreshauptversammlung gewählt; und zwar im Wechsel - die
unter 6.2.1, 3, 5, 7,- die unter 6.2.2, 4, 6, Genannten. Sie bleiben bis zur
Neuwahl im Amt. Der Jugendwart wird von der TV-Jugend (14 - 18 Jahre) gewählt.
Seine Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Jahreshauptversammlung. |
|
6.4.2. |
Die Mitglieder des Turnrates werden im zweijährigen Turnus
in der Jahreshauptversammlung gewählt; und zwar im Wechsel - die unter
6.3.1, 3, 9,- die unter 6.3.2, 4, Genannten. _ |
|
6.4.3. |
Folgende Turnratsmitglieder werden jährlich von den einzelnen
Abteilungen gewählt und in der Mitgliederversammlung bestätigt: 6.3.5,
6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19. |
|
6.4.4. |
Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand
berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu
berufen. |
|
6.4.5. |
Der Vorstand tritt in der Regel monatlich zusammen. Er trifft
seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen
werden. |
|
6.4.6. |
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens
die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Er faßt alle Beschlüsse
mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. |
|
6.5. |
Aufgaben des Vorstandes |
|
6.5.1. |
Aufgabe des Vorstandes ist die Leitung und Verwaltung des
Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorsitzende; beide
vertreten allein. Vereinsintern wird geregelt: der 2. Vorsitzende macht von
seinem Vertretungsrecht nur gebrauch, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. |
|
6.5.2. |
Der Turnrat unterstützt den Vorstand bei der Führung
des Vereins. |
|
6.5.3. |
Pflichten des Vereins als Mitglied der Bundes- und Landesverbände
sind:
a) die Vereinssatzung bei Satzungsänderung der Bundes- und Landesverbände
entsprechend anzugleichen;
b) an den gemeinsamen Veranstaltungen und Tagungen in Bund, Land und Gau teilzunehmen;
c) die Beschlüsse der Organe für Bund, Land und Gau zu erfüllen;
d) die festgesetzten Beiträge termingemäß an den Landesverband
sowie an die Fachverbände zu leisten;
e) für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Bund-,
Land und Gaufachverbänden zu sorgen.
|
|
6.6. |
Aufgaben der Vorstandsmitglieder. |
|
6.6.1. |
Alle Vorstandsmitglieder sind mitverpflichtet und mitverant
wortlich für die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben des TV. Die Aufgaben
im einzelnen sind: |
|
6.6.2. |
Der Vorsitzende ist für die Führung des Vereins
verantwortlich. Er vertritt den Verein nach innen und außen, beruft und
leitet die Sitzungen und Versammlungen. - |
|
6.6.3. |
Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden
bei der Erfüllung seiner Aufgaben und vertritt ihn im Verhinderungsfall.
Dem stellvertretenden Vorsitzenden können im Rahmen der Geschäftsverteilung
im Vorstand besondere Aufgaben übertragen werden. |
|
6.6.4. |
Der Schriftführer führt den Schriftwechsel des Vereins,
fertigt die Protokolle und Einladungen, führt die Mitgliederliste und
das Vereinsarchiv, schreibt die Vereinschronik. |
|
6.6.5. |
Der Kassierer verwaltet die Kasse und stellt den Jahresabschluß
und den Haushaltsplan auf. Die Kasse wird von den gewählten Kassenprüfern
unter der Vorlage der Bücher und Belege geprüft. |
|
6.6.6. |
Dem Oberturnwart untersteht die gesamte technische Arbeit
des -Turnvereins. Er vertritt die Abteilungen im Vorstand, er beruft die Turnratsitzungen
ein und leitet sie. |
|
6.6.7. |
Dem Jugendwart ist die Vertretung der Schüler und jugendlichen
im Verein aufgetragen. |
|
6.6.8. |
Der Pressewart ist für die Öffentlichkeitsarbeit
des Vereins verantwortlich. |